1
3027
ÖD-News-Überschrift Berichte
modul
1
6182
ÖD-News Überschriften

Servicethemen, Partnerfirmenvorstellungen & Berichte

Wir möchten Sie rundum informieren und veröffentlichen auf dieser Seite wissenswerte Berichte und Interviews in den Themenbereichen Gesundheit, Finanzen, Haus & Garten, Mode und Beauty sowie Berichte rund um den öffentlichen Dienst. Zudem stellen wir Ihnen einige ausgewählte Partner in Partnerfirmenporträts vor.



Stiftung Vorsorgedatenbank

An alles gedacht vor dem Kofferpacken?

Auch dieses Jahr ist Ferienzeit für viele von uns Reisezeit. Wenn die Koffer gepackt sind stellt sich wieder die Frage „Habe ich alles eingepackt?“ Badesachen? Gummiboot? Wanderschuhe? Eine wichtige Sache wird bei der Urlaubsvorbereitung gerne übersehen.

Zugegeben, wenn man sich auf den Urlaub freut, ganz besonders nach den Lockdown-Zeiten wegen der Corona-Pandemie, hat man sicher anderes im Sinn als die rechtliche Vorsorge. Aber gerade wenn man sich aus dem heimatlichen Raum entfernt, kann sie besonders wichtig sein, weil Familie, Freunde und Vertraute im Ernstfall weit weg sind. Und das Wichtigste ist auch schnell geregelt. Eine Gesundheits- und Pflegevollmacht, eine Betreuungsverfügung, dazu noch eine Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht und schon ist man auf der sicheren Seite.

Die Gesundheits- und Pflegevollmacht regelt ausschließlich die Entscheidungsbereiche Medizin und Pflege. Damit werden Angehörige oder Freunde in die Lage versetzt, in diesen Bereichen Entscheidungen zu treffen und rechtsverbindliche Unterschriften zu leisten ohne dass ein Betreuungsverfahren notwendig wird. Da die wirtschaftlichen Entscheidungen von der Gesundheits- und Pflegevollmacht weitestgehend ausgeschlossen sind ist ein Missbrauch der Vollmacht so gut wie nicht möglich. Mit der Gesundheits- und Pflegevollmacht sind nicht nur die Betroffenen und ihre Angehörigen abgesichert, sondern auch die Vertragspartner wie Krankenhäuser, Ärzte, Pflegedienste und -heime.

Mit der Betreuungsverfügung legen Sie für das Betreuungsgericht verbindlich fest, wer für Sie als Betreuer bestellt wird, wenn es erforderlich wird. Von dieser Anweisung darf das Gericht nur abweichen, wenn es dafür tatsächliche Gründe gibt, z.B. weil die vorgeschlagene Person selbst erkrankt ist. Sie müssen auch nicht befürchten, durch die Bestellung eines Betreuers Ihre Rechte zu verlieren, denn durch die Bestellung eines Betreuers wird der Betreute nicht „entmündigt“! Die rechtliche Betreuung ermöglicht dem Betreuer Rechtshandlungen im Namen des Betreuten, die dieser selbst nicht mehr vornehmen kann. Da der Betreuer vom Gericht kontrolliert wird, ist einem Missbrauch der übertragenen Befugnisse besser vorgebeugt als bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht, die der Bevollmächtigte ohne jede Kontrolle nutzen kann.

Ärzte und Krankenhausmitarbeiter unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Verstöße dagegen werden als Straftat verfolgt. Die Schweigepflicht geht so weit, dass das Krankenhaus im Grunde noch nicht einmal Auskunft geben darf, ob ein bestimmter Patient dort aufgenommen wurde. Wenn sie als Patient nicht mehr gefragt werden können, wem Auskünfte erteilt werden dürfen, wird das Krankenhaus sehr vorsichtig sein und im Zweifel nichts mitteilen. Deshalb ist eine Erklärung zur Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht besonders dort wichtig, wo Sie niemand kennt.

Einen Organspendeausweis sollte auch jeder haben. Vor allem, wenn er z.B. nach Österreich verreist, denn dort gilt die Widerspruchslösung. Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, was im Organspendeausweis möglich ist, gilt als Organspender. In den Vorsorgebüchern der Stiftung VorsorgeDatenbank finden Sie nicht nur rechtssichere Formulare, sondern auch leicht verständliche Erklärungen dazu. Und dann muss man sich nur noch ein paar Minuten Zeit nehmen, um das gute Gefühl zu haben: Alles geregelt! Und das gute Gefühl bleibt auch noch lange nach dem Urlaub. Ein Dokument müssen aber Sie zuhause lassen. Geben Sie dem guten Geist, der Ihre Blumen gießt, doch nicht nur die Wohnungsschlüssel, sondern auch eine Postvollmacht. Dann kann er das Paket, das mal wieder erst kommt wenn Sie schon weg sind, problemlos in Empfang nehmen.

Zum Vorsorgeshop

zur VorsorgeDatenbank

Übrigens: Auf die Vorsorgeprodukte erhalten Sie 15% BSW-Vorteil als Direktabzug.


  • Reise, Packen, Vorsorge, Datenbank, Erkrankung, Urlaub, Pflege, Ausland, Krankenhaus, Post, Unterschrift, Vollmacht, Medizin, Schweigepflicht, Betreuung, Gesundheitsvollmacht, Pflegevollmacht, Sicherheit