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Servicethemen, Partnerfirmenvorstellungen & Berichte

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Das Reisen mit Unabhängigkeitsfaktor boomt

Caravaning: das gilt es zu beachten

Die Caravaning-Branche boomt. Besonders bei den Reisemobilen ist Deutschland der zulassungsstärkste Markt in Europa und mit aktuellen Zuwachsraten von knapp 20 Prozent ein Wachstumsmotor. Auf was vor allem Einsteiger achten müssen, erklärt Thomas Schreiner, Chefredakteur des ARCD Clubmagazins Auto&Reise, im Gespräch mit BSW.

Beim Parken entscheidet das Gewicht

Quer durch alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen erfreut sich Caravaning zunehmender Beliebtheit. Genießer, Sportbegeisterte und Kulturinteressierte kommen auf ihre Kosten. Damit die Freude am gemieteten oder gekauften Fahrzeug ungetrübt bleibt, empfiehlt Thomas Schreiner vom ARCD, sich vor allem genau mit den Abmessungen und dem Gewicht des Fahrzeugs zu beschäftigen. Das erleichtert nicht nur das Rangieren, sondern auch das Parken. Auf dem Gehweg ist Parken hierzulande gestattet, wenn ein Verkehrszeichen dies ausdrücklich erlaubt. Dann aber nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen Gesamtgewicht. Für die meisten Wohnmobile kommt diese Möglichkeit also nicht infrage.

Grundsätzlich dürfen zugelassene Wohnmobile bis 7,5 Tonnen in Deutschland auf öffentlichen, gekennzeichneten Parkplätzen ohne zeitliche Begrenzung parken. Bei Parkplätzen, auf denen Wohnmobilisten nicht erwünscht sind, wird häufig die Durchfahrtshöhe begrenzt und damit der Zugang verhindert. Übrigens: „Parken ist nicht dasselbe wie Campieren. Wer also auf einem öffentlichen Parkplatz erkennbar mehrmals hintereinander nächtigt und dann auch noch die Markise ausfährt sowie Stühle, Tisch und Grill aufbaut, müsste sich dies als Sondernutzung vorher genehmigen lassen“, so der ARCD-Experte.

An Autobahnraststätten dürfen Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht parken, wenn dort nur Pkw- und Lkw-Parkplätze ausgeschildert sind. Reisemobile über dieser Gewichtsgrenze hingegen dürfen die Lkw-Stellplätze nutzen. „Sie konkurrieren dann allerdings mit den Berufskraftfahrern, die auf diesen Plätzen ihre Lkw abstellen, um ihre Ruhezeiten einzuhalten“, gibt Schreiner zu bedenken. Eine Alternative seien Autohöfe, die meist in Autobahnnähe liegen und auf denen teilweise spezielle Parkflächen ausgewiesen und Entsorgungseinrichtungen vorgesehen sind.

Wichtige Parkregeln für Deutschland im Überblick

  • Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen dürfen am Gehweg parken, wenn ein Verkehrsschild dies erlaubt.
  • Wohnmobile bis 7,5 Tonnen dürfen auf öffentlichen, gekennzeichneten Parkplätzen ohne zeitliche Begrenzung parken.
  • Auf Autobahnraststätten dürfen Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht parken, wenn dort nur Pkw- und Lkw-Parkplätze ausgeschildert sind.
  • Reisemobile über 3,5 Tonnen dürfen auf Autobahnraststätten Lkw-Stellplätze nutzen.
  • Bloß keine Berührungsängste

    Die erste Wahl, um das Wohnmobil für die Übernachtung abzustellen, ist ein Stell- oder Campingplatz. Hat man die Auswahl, sollte man sich für ein schattiges Plätzchen entscheiden. Denn hat sich der Innenraum einen ganzen Tag durch starke Sonneneinstrahlung aufgeheizt, bekommt man die Hitze für die Nacht nur schwer wieder raus. Und ganz wichtig: „Wer sich auf Camping einlässt, auch mit dem Wohnmobil, sollte keine Berührungsängste in Bezug auf andere Menschen haben. Denn auf Campingplätzen rückt man sich durchaus auch mal enger auf die Pelle“, weiß Thomas Schreiner.

    Richtiges Beladen bringt Sicherheit

    Auch beim Packen kann man einiges falsch machen. Wer den gesamten Hausstand mit ins Wohnmobil nimmt, ist schnell in Gefahr das Fahrzeug zu überladen. „Dadurch verschlechtert sich das Fahrverhalten deutlich und teils saftige Bußgelder drohen“, warnt der Mobilitäts-Profi. Außerdem müsse die Ladung gleichmäßig verteilt werden sowie sicher und rutschfest verstaut sein. Wie beim Rucksack gilt: Schwere Gegenstände gehören nach unten, leichte nach oben.

    Andere Länder, andere Regeln?

    In aller Regel wird die Übernachtung am Straßenrand außerhalb von Camping- und Stellplätzen nicht toleriert, oder sie ist nur unter bestimmten Bedingungen und mit Sondergenehmigung gestattet. Das sogenannte Jedermannsrecht in den skandinavischen Ländern bezieht sich vorrangig auf das Aufstellen von Zelten im Freien und lässt sich nicht so einfach auf das Campieren mit Reisemobilen in der Natur übertragen. Dennoch geht es dort etwas lockerer zu. Im Allgemeinen ist das Übernachten auf offiziell ausgewiesenen Anlagen allerdings viel sicherer, was etwa Einbruchdiebstähle betrifft, als sozusagen in freier Wildbahn.

    Grundsätzlich gibt es in Europa für Wohnmobile unterschiedliche Tempolimits. Es werden auf unterschiedlichen Strecken unterschiedliche Mautgebühren fällig, die von Land zu Land zudem nach unterschiedlichen, teils besonderen Kriterien erhoben werden. Hinzu kommen verschiedene Umweltzonen, für die spezielle Plaketten benötigt werden. So zum Beispiel in unserem Nachbarland Frankreich, das an sich über eine gute Infrastruktur für Wohnmobilisten verfügt. Hier gibt es die Feinstaub-Plakette Cit’Air in sechs Kategorien, die in einer jeweiligen Farbe dargestellt sind. Diese Kategorien richten sich nach den Abgaswerten nach Euro-Abgasnorm oder dem Jahr der Erstzulassung. Wohnmobile unter 3,5 Tonnen werden als Pkw eingestuft, darüber gelten sie als Lkw.


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