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Servicethemen, Partnerfirmenvorstellungen & Berichte

Wir möchten Sie rundum informieren und veröffentlichen auf dieser Seite wissenswerte Berichte und Interviews in den Themenbereichen Gesundheit, Finanzen, Haus & Garten, Mode und Beauty sowie Berichte rund um den öffentlichen Dienst. Zudem stellen wir Ihnen einige ausgewählte Partner in Partnerfirmenporträts vor.



Diese steuerlichen Änderungen sollten Sie kennen

Das ändert sich 2020

Das Jahr 2020 hat einige steuerliche Änderungen und Neuerungen mit sich gebracht. So steigt zum Beispiel der Grundfreibetrag und die Anschaffung von E-Autos wird attraktiver. Wir helfen Ihnen zusammen mit dem BSW-Partner Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Lohi), sich mit den wichtigsten Neuerungen rechtzeitig vertraut zu machen.


    Die Änderungen im Überblick:

  • neue Sätze beim Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag
  • neue Regelung fürs Jobticket
  • niedrigere Mehrwertsteuer auf Bahntickets
  • Förderung E-Mobilität
  • Verpflegungspauschale steigt
  • Besteuerung von Weiterbildung gelockert

Ab diesem Jahr gelten neue Sätze beim Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag. Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt auf 9.408 Euro. Für zusammenveranlagte Steuerpflichtige beträgt er 18.816 Euro. Der Kinderfreibetrag wird für jeden Elternteil auf 2.586 Euro (insgesamt 5.172 Euro) angehoben. Tobias Gerauer, Steuerberater bei der Lohi, dämpft jedoch die Erwartungen: „Mit der Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags erfolgt keine wirklich große Steuerentlastung für den Steuerbürger. Die Anpassung gleicht letztlich nur die Inflation aus. Damit wird aus steuerlicher Sicht unterm Strich nur der Status Quo gehalten.

Förderung umweltfreundlicher Mobilität

Seit 2019 sind Zuschüsse des Arbeitgebers für Tickets im ÖPNV steuerfrei, sofern sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Da diese steuerfreie Leistung bisher auf die Entfernungspauschale angerechnet werden musste, minderte dies den Werbungskostenabzug. Ab 2020 kann die Anrechnung wegfallen und das Jobticket pauschal mit 25 Prozent besteuert werden, wenn der Mitarbeiter es von seinem Gehalt mittels Gehaltsumwandlung finanziert. Es bleibt sozialversicherungsfrei. Die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg in Höhe von 30 Cent kann aber trotzdem angesetzt werden. Damit gibt es nun eine weitere Möglichkeit für den Arbeitgeber das Jobticket zu ersetzen. „Die neue Regelung ist dann für den Arbeitnehmer besonders interessant, wenn der Arbeitgeber die pauschale Steuer übernimmt. Muss die Steuer vom Arbeitnehmer getragen werden, ‚rentiert‘ sich diese Regelung erst ab einem persönlichen Grenzsteuersatz von 25 Prozent, weil erst dann eine Entlastung eintritt“, erklärt Gerauer.

Veränderungen gibt es auch beim Bahnfahren im Fernverkehr. Weil der Mehrwertsteuersatz von 19 auf sieben Prozent sinkt, können auch die Preise für die Tickets reduziert werden. Ebenfalls neu: Dienstwagen, die zur privaten Nutzung überlassen wurden, müssen grundsätzlich mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden (Einprozentregelung). Bei Elektroautos greift diese Regelung jedoch nicht. Denn zur Förderung der Elektromobilität hat die Bundesregierung die Dienstwagenbesteuerung für Elektro-Fahrzeuge halbiert, bei einem Bruttolistenpreis bis 40.000 Euro sogar noch weiter von 0,5 Prozent auf 0,25 Prozent gesenkt. Das Aufladen der Batterien im Betrieb bleibt zudem bis 2030 steuerfrei.

Höhere Verpflegungspauschale und steuerfreie Weiterbildung

Auch die Verpflegungspauschale ist gestiegen. Davon profitieren nicht nur Dienstreisende, sondern auch Menschen mit doppelter Haushaltsführung. Bei mehr als acht Stunden Abwesenheit beträgt die Pauschale nun 14 Euro, bei 24 Stunden 28 Euro und für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen können 14 Euro angesetzt werden.

Weiterbildungsmaßnahmen müssen nicht versteuert werden, wenn diese im Interesse des Arbeitgebers sind – ab sofort auch dann nicht, wenn dadurch die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers allgemein verbessert wird. Das betrifft zum Beispiel Kurse, die nicht arbeitsplatzbezogen sind. Wichtig: Die steuerfreien Leistungen dürfen jedoch auch weiterhin keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben.


Tobias_Gerauer

Tobias Gerauer, Steuerberater bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.


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Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. kümmert sich mit über 300 Beratungsstellen in ganz Deutschland um Ihre Steuererklärung. Und als exklusiven Vorteil erhalten BSW-Mitglieder die einmalige Aufnahmegebühr von 15,- € auf ihr BSW-Mitgliedskonto zurückerstattet. Alle Infos zum Angebot und die Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.


Lohi Steuerleben


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