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Servicethemen, Partnerfirmenvorstellungen & Berichte

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Der Hartmannbund sagt „Nein“

Ist der Numerus Clausus verfassungskonform?

Deutsche Medizinstudium-Anwärter müssen sich in Geduld üben: 14 Wartesemester haben viele aktuell vor sich, bis ihnen die Tür zum Hörsaal geöffnet wird – selbst Bestnoten reichen manchmal nicht mehr aus. Damit sehen Experten das Recht auf freie Berufswahl in Gefahr. So auch der Hartmannbund, der gegenüber BSW Stellung zur Debatte nahm.

Derzeit kommen 43.000 Medizinbewerber auf 9.000 Studienplätze. Ein Ungleichgewicht, das Folgen hat. „Die bislang gültigen Regeln zum Auswahlverfahren haben ein System entstehen lassen, das den Bedürfnissen und dem Bedarf an Bewerbern offensichtlich nicht mehr gerecht wird“, so Moritz Völker, Vorsitzender des Ausschusses der Medizinstudierenden im Hartmannbund. Nach dem aktuellen Modell werden

  • 20 Prozent der Plätze über die Abiturbestenquote verteilt

  • 20 Prozent der Bewerber mit der längsten Wartezeit zugelassen

  • 60 Prozent der Anwärter über die individuellen Auswahlverfahren der Unis ausgewählt.

„Der Wust aus Kriterien der unterschiedlichen Fakultäten ist enorm. Das Auswahlverfahren ist einfach zu undurchsichtig und komplex, sodass der Hartmannbund schon vor zwei Jahren einen Gegenvorschlag ausgearbeitet hat“, so Völker.

Das schlägt der Hartmannbund vor

Das Modell würde zu je gleichen Teilen aus einem standardisierten schriftlichen Test, Assessmentverfahren und der Abiturnote entstehen. Zusätzliche Qualifikationen, wie fachbezogene Ausbildungen sowie Bundesfreiwilligendienste und soziales Engagement könnten den Punktwert zusätzlich verbessern. Um den Andrang zu begrenzen, könne das Assessmentverfahren nur alle drei Jahre einmalig durchlaufen und der schriftliche standardisierte Test jährlich durchgeführt werden. Die Bewerbung auf den Studienplatz würde jedes Semester erfolgen. Dies würde ein einheitliches Verfahren für ganz Deutschland bedeuten.

Für die aktuell zu treffende Entscheidung in Karlsruhe äußert der Hartmannbund eine klare Vorstellung: „Wir erwarten eine Lösung, die kluge Instrumente zur Auswahl der ‚richtigen‘ Bewerber einfordert und sich nicht weiter starr an den NC klammert. Alles, was diesen weiter im Mittelpunkt belässt, wäre eine Enttäuschung.“

Überfüllte Bewerberlisten und verwaiste Praxen

Die Zahlen der Bewerber spiegele auch die Begeisterung der jungen Menschen an der Medizin wider, erläutert Völker. „Das Medizinstudium ist nach meiner Überzeugung – vor allem mit Aussicht darauf, später auch wirklich als Arzt arbeiten zu können – noch immer eines der attraktivsten Studienfächer überhaupt. Konkreter als bei vielen anderen Fächer weiß ich schon zu Studienbeginn sehr genau, wohin mich mein Weg grundsätzlich führen wird.“ Dass es dennoch einen deutschlandweiten Ärztemangel zu beklagen gibt, hat für den Experten – neben dem Demographie-Wandel – einen bestimmten Grund: die neue Lebensentwürfe der sogenannten Generation Y. „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat an Bedeutung gewonnen und wird kompromissloser eingefordert. Teilzeitstellen sind inzwischen längst üblich und auch die Einhaltung geregelter Arbeitszeiten spielt heute eine andere Rolle, als noch vor 20 Jahren. Die Zahl der Ärzte hat sich zwar erhöht, die durchschnittlich zur Verfügung stehende Arbeitszeit pro Mitarbeiter aber reduziert.“


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