1
3027
ÖD-News-Überschrift Berichte
modul
1
6182
ÖD-News Überschriften

Servicethemen, Partnerfirmenvorstellungen & Berichte

Wir möchten Sie rundum informieren und veröffentlichen auf dieser Seite wissenswerte Berichte und Interviews in den Themenbereichen Gesundheit, Finanzen, Haus & Garten, Mode und Beauty sowie Berichte rund um den öffentlichen Dienst. Zudem stellen wir Ihnen einige ausgewählte Partner in Partnerfirmenporträts vor.



Stiftung VorsorgeDatenbank

Jeder ist Organspender – oder nicht?

Bislang gilt gesetzlich: Organspender müssen in Deutschland ausdrücklich einwilligen, dass sie ihre Organe nach ihrem Tod spenden wollen, sei es in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder indem sie es den nächsten Angehörigen gegenüber erklären. Genau dies möchte der Gesundheitsmister Jens Spahn nun umdrehen.

Statt der so genannten Entscheidungslösung soll künftig eine Widerspruchslösung gelten. Das bedeutet: Solange man nicht ausdrücklich widerspricht, ist man automatisch Organspender. Wer also seine Organe nicht spenden möchte, muss das nach dem neuen Gesetz schriftlich niederlegen. Auch hier braucht man wieder entweder einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Liegt keine Erklärung vor, sollen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt werden.

20 – 30% mehr Organspenden mit der Widerspruchslösung

Die Initiative des Ministers erscheint sinnvoll, haben Studien doch ergeben, dass sich in den Ländern, wo eine Widerspruchslösung eingeführt wurde, die Zahl der Organspender um 20 bis 30 Prozent erhöht hat. Sie gilt inzwischen in 18 Ländern, darunter Frankreich, die Niederlande, Spanien, Österreich und Italien. Kritiker in Deutschland betonen, die Widerspruchsregelung würde das Selbstbestimmungsrecht der Patienten untergraben. Der Minister hingehen argumentiert, jeder sei frei, sich gegen eine Organspende auszusprechen.

Selbst bestimmen – mit dem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung

Wer sein Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen will, sollte sich mit dem Thema auseinandersetzen und eine Entscheidung treffen. Das ist auch im Sinne der Angehörigen, die mit einer solchen Entscheidung meist überfordert sind. Denn nach geltendem Recht müssen Angehörige immer befragt werden, wenn es keine schriftliche Erklärung zur Organspende gibt. Diese müssen dann in einer Extremsituation entscheiden. Viel Zeit bleibt meist auch nicht. All das ist für die Angehörigen sehr belastend. Wer das vermeiden will, sollte unbedingt eine schriftliche Erklärung abgeben. Was viele nicht wissen: Ein Organspendeausweis bedeutet nicht, dass man automatisch Organspender ist – ganz im Gegenteil: Man kann darin auch ankreuzen, dass man seine Organe nicht spenden möchte. Auf www.vorsorgedatenbank.de kann man den Ausweis kostenlos herunterladen.

Detailliert vorsorgen mit einer Patientenverfügung

Geht es im Organspendeausweis nur um die Organspende, so kann man in einer Patientenverfügung viel detaillierter festlegen, wie man am Ende seines Lebens behandelt werden möchte. Man beschreibt, welchen ärztlichen Maßnahmen man zustimmt und welche Behandlung man ablehnt. Diese sollte man so konkret wie möglich beschreiben, damit die Verfügung gültig ist. Das hat der Bundesgerichtshof bestimmt. Danach sollten Patientenverfügungen klar beschreiben, „in welcher Behandlungssituation welche ärztliche Maßnahme durchgeführt werden oder unterbleiben soll“. Die Stiftung VorsorgeDatenbank hat Formulare entwickelt, mit denen man rechtssichere Patientenverfügungen erstellen kann. Unter www.vorsorgedatenbank.de findet man auch eine präzise Formulierung zur Organspende.

Auf jeden Fall alles geregelt

Die Patientenverfügung bezieht sich immer auf das Lebensende. Wer aber generell für medizinische Notfälle vorsorgen will, der kann eine Gesundheitsverfügung ausfüllen. Damit trifft man Vorsorge für jede Art von medizinischer Behandlung. Wer Vorkehrungen für seine Pflege treffen will, entscheidet sich für eine Pflegeverfügung. Mehr zu den einzelnen Verfügungen unter www.vorsorgedatenbank.de.


Bei allen weiteren Leistungen aus dem Vorsorgeshop erhalten BSW-Mitglieder 15% Vorteil.

Hier geht's zum Vorsorgeshop: zur VorsorgeDatenbank


  • Widerspruchslösung Organspende, Selbsbestimmungsrecht Organspende, Organsepndeausweis, Patientenverfügung, Organspende Deutschland, Organspender Deutschland, Stiftung VorsorgeDatenbank