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Servicethemen, Partnerfirmenvorstellungen & Berichte

Wir möchten Sie rundum informieren und veröffentlichen auf dieser Seite wissenswerte Berichte und Interviews in den Themenbereichen Gesundheit, Finanzen, Haus & Garten, Mode und Beauty sowie Berichte rund um den öffentlichen Dienst. Zudem stellen wir Ihnen einige ausgewählte Partner in Partnerfirmenporträts vor.



Stiftung VorsorgeDatenbank

Zeitgemäß vorsorgen: maßgeschneidert und unkompliziert

Wer darf mit den Ärzten sprechen, wenn ein Angehöriger einen Unfall hat oder schwer erkrankt? Wer kümmert sich, wenn der Partner hilflos ist? Wie steht es mit dessen Kindern?

Wenn nichts geregelt ist und eine Geschäftsunfähigkeit festgestellt wurde, muss ein amtlicher Betreuer bestellt werden. Das kostet wertvolle Zeit. Streit ist vorprogrammiert. Besser ist es, rechtzeitig rechtlich vorzusorgen. So schafft man Sicherheit und hilft damit seinen Angehörigen.

Es ist einfacher, als Sie denken

Vorsorgen bedeutet nicht, dass man gleich eine umfassende Vollmacht ausstellen muss, im Gegenteil. „Die klassische Vorsorgevollmacht birgt viele Risiken“, sagt Rechtsanwalt Dr. Heinrich Meyer-Götz „Wer eine solche Vollmacht in Händen hält, darf sie sofort nutzen, egal ob der Vollmachtgeber geschäftsunfähig ist oder nicht. Er hat dabei die gleichen Rechte wie der Vollmachtgeber. Da das Dokument eine rechtswirksame private Vereinbarung ist, gibt es keine staatliche Kontrolle durch Behörden und Gerichte.“ Besser ist es, ganz spezifisch zu verfügen. Und das ist einfacher, als man denkt. Die Stiftung VorsorgeDatenbank hat Formulare für unterschiedliche Bereiche entwickelt, die man nur auszufüllen braucht. Punkt für Punkt geht man die Fragen durch und hat am Ende ein rechtssicheres Dokument in Händen.

Gesundheit, Pflege oder Sorgerecht – verfügen kann man für jeden Bereich

Die Patientenverfügung ist die klassische Vorsorgeverfügung. Sie bezieht sich allerdings ausschließlich auf das Sterben. Man legt dar, welche Behandlung man wünscht, wenn 2 Ärzte festgestellt haben, dass es keine Aussicht mehr auf Heilung gibt. Dabei geht es vor allem darum seine Familie zu entlasten und seinen Willen kund zu tun für den Fall, dass man ihn selbst nicht mehr äußern kann. Doch durch eine Erkrankung oder während der Behandlung beim Arzt kann man auch plötzlich hilflos werden. Dann kann man mit einer Gesundheits- und Pflegevollmacht vorsorgen. Darin legt man fest, wer dann über gesundheitliche Fragen und die Behandlung durch den Arzt entscheiden soll. Hier geht es um die vorübergehende medizinische Betreuung. Sollte man geschäftsunfähig werden und keine Vorsorgeverfügung verfasst haben, greift eine Betreuungsverfügung. Man benennt einen Vertrauten als Betreuer. Dieser regelt dann im Krisenfall bei festgestellter Geschäftsunfähigkeit alles Geschäftliche, entscheidet über die Pflege und kümmert sich um alltägliche Belange. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert, dass ein staatlicher Betreuer eingesetzt wird. So will es das Gesetz. Besser ist es also, rechtzeitig eine Vertrauensperson zu benennen. Betreuer werden vom Betreuungsgericht erst bei nachgewiesener Geschäftsunfähigkeit eingesetzt und kontrolliert. Deshalb ist das Risiko, dass eine Betreuungsvollmacht missbraucht wird ausgeschlossen. Möchte man bestimmen, wer sich um die Kinder kümmern soll, kann man eine Sorgerechtsverfügung mit der Ferrariklausel erstellen. Darin benennt man eine Vertrauensperson und bestimmt, wie diese für die Kinder sorgen und den Nachlass verwalten soll.

Missbrauch ist ausgeschlossen

Für jede Verfügung kann man verschiedene Personen benennen und so die Verantwortung aufteilen. Das entlastet die Angehörigen und schützt sie. Für alle Verfügungen gilt: Sie sollen nur greifen, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann. Der persönliche Wille hat immer Vorrang. Die beste Verfügung nützt jedoch nichts, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird. Am Sichersten ist es deshalb, die Dokumente bei der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Ärzte und Krankenhäuser erhalten dann im Notfall schnell Auskunft über den Hinterlegungsort. Für ihre Kunden nimmt die Stiftung VorsorgeDatenbank auf Wunsch diese Registrierung vor.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.vorsorge-verfuegungen.de/partner-bsw

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