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Jurist fordert Rechtssicherheit für Opfer

Brauchen wir ein Antimobbing-Gesetz?

Wie weit ist Mobbing im Öffentlichen Dienst verbreitet? Dieser Frage geht Sebastian Hartmann in seiner Doktorarbeit nach. Der Würzburger Jurist hat dafür eine deutschlandweite Umfrage mit über 2.000 Personen durchgeführt. Nach der Auswertung steht für ihn fest, ein Antimobbing-Gesetz könnte den Opfern helfen, wie er gegenüber BSW betont.

Mobbing hat viele Gesichter

Eine Definition für Mobbing zu finden, ist nicht leicht. Zu unterschiedlich sind die vielen Gesichter, mit denen sich die herabwürdigende Art im Umgang zeigt. Als Jurist muss Sebastian Hartmann den Begriff jedoch klar fassen und verweist auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, den alle Definitionen haben: So bedarf es einzelner diskriminierender beziehungsweise schikanöser Handlungen über einen gewissen Zeitraum und der Verbundenheit der einzelnen Handlungen, damit man rechtlich von Mobbing ausgehen kann. Doch auch diese Definition greift nicht immer, wie das im Öffentlichen Dienst besonders verbreitete „Straining“ zeigt.

Ins „Sterbezimmer“ verbannt

Beim Straining (vom englischen „to strain“ für belasten, überanstrengen, strapazieren) werden unliebsame Mitarbeiter durch eine einmalige Handlung kalt gestellt. Das bekannteste Beispiel hierfür ist das sogenannte „Sterbezimmer". Hierbei wird das Strainingopfer in ein einsames Büro gesetzt und seiner originären Arbeitsaufgabe sowie seiner Kommunikationsmittel beraubt. Die erzwungene Langeweile hat für die Opfer nicht selten schwerwiegende psychische und/oder physische Folgen. Im Öffentlichen Dienst trifft man übrigens doppelt so häufig auf Verhaltensweisen wie diese im Vergleich zu den meisten Branchen der Privatwirtschaft. „Die Strukturen des Öffentlichen Dienstes begünstigen Mobbing wie kaum ein anderer Bereich in der Arbeitswelt“, analysiert der Jurist. Den Grund hierfür sieht er in den Strukturen, die sich durch geringe Flexibilität, ein gefestigtes Gefüge, das besondere Dienstverhältnis und nicht zuletzt durch die geringe Gefahr des Jobverlustes auszeichnen. „Täter müssen oftmals keine Konsequenzen befürchten, während Opfer sich in Frühpension, Krankenstand oder die Versetzung in andere Abteilungen flüchten können.“ Der Klageweg sei die absolute Ausnahme. „Meine Erhebungen bestätigen, dass der Schaden, der durch Mobbing entsteht, immens ist“, sagt Hartmann. So müsse man dazu nicht nur die eventuelle Dienstunfähigkeit zählen, sondern bereits zum Start des Mobbings ansetzen, unter dem die Arbeitsleistung des Mobbingopfers sowie auch die des Täters leide.

Es geht um die Würde des Menschen

Schon länger wird deshalb darüber diskutiert, ob ein ausdrückliches Verbot mit einer entsprechenden Signalwirkung die Zahl der Mobbing-Fälle mindern könnte, zumal vielen Mobbern nicht klar ist, dass sie etwas Verbotenes tun. Sebastian Hartmann ist dafür, denn auch wenn sich durch Verbote nicht in jedem Fall die Motivation fürs Mobbing unterbinden lässt, so würde dadurch zumindest die Beweisführung erleichtert. Außerdem ließe sich eine einheitliche Bewertung von Mobbingfällen schaffen und viele Unklarheiten beseitigen. „Rechtssicherheit ist insbesondere in einem solch sensiblen Bereich wie Mobbing geboten, bei dem es um die Würde des Menschen geht“, mahnt der Wissenschaftler. Andere Länder - wie Schweden oder Frankreich – hätten sich bereits für entsprechende Regelungen entschieden. Den Öffentlichen Dienst sieht Hartmann prädestiniert für einen Schritt in diese Richtung, denn der Staat als Dienstherr stehe ohnehin in der Fürsorge- und Organisationspflicht. „Da drängt es sich geradezu auf, das Dienst- beziehungsweise Beamtenrecht um eine entsprechende Vorschrift zu ergänzen.“


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