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Trend Alternative Antriebe

Innovationsprämie 2020

Elektro-Fahrzeuge und Hybrid-Modelle sollen bezahlbar werden. Nach langen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, vor allem den Kauf von umweltfreundlichen Modellen durch eine höhere Kaufprämie noch weiter anzukurbeln:



Seit Anfang Juli 2020 wurde der staatliche Anteil für die Förderung von E-Autos verdoppelt. So erhalten reine E-Autos aktuell eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 Euro; Plug-in-Hybride bis zu 6.750 Euro. Diese staatliche Förderungs-Maßnahme ist bis zum 31.12.2021 befristet, der Herstelleranteil bleibt unberührt.

Von der „Innovationsprämie“ können – auch rückwirkend – folgende Fahrzeuge profitieren:

  • Neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie
  • junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.



Die Beschlüsse zur Auto Kaufprämie im Detail:

  • 9.000 Euro Förderung für Elektroautos mit einem Listenpreis von unter 40.000 Euro (netto)
  • 7.500 Euro Förderung für Elektroautos mit einem Listenpreis von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro (netto)
  • 6.750 Euro Förderung bei Plug-In-Hybrid* Autos mit einem Listenpreis von unter 40.000 Euro (netto)
  • 5.625 Euro Förderung bei Plug-In-Hybrid* Autos mit einem Listenpreis von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro (netto)
  • Bei rein elektrischen Dienstwagen erhöht sich die Kaufpreisgrenze für eine staatliche Förderung von 40.000 Euro auf 60.000 Euro.



Hinweis zum Listenpreis: Die Voraussetzungen für den Umweltbonus beziehen sich auf das Grundmodell ohne Sonderausstattung. Gewählte Sonderausstattungen beeinflussen die Förderfähigkeit des Fahrzeugs nicht.

*Bedingung für förderfähige Plug-In-Hybrid Modelle: Die CO2-Emmissionen muss kleiner als 50 g/km oder das Fahrzeug muss mindestens 40 km rein elektrische Reichweite (EAER city) nach dem WLTP Messverfahren haben.

Voraussetzungen für die Auszahlung der Elektroprämie
Die Kaufprämie wird unter zwei Voraussetzungen ausgezahlt:

  1. Das Fahrzeugmodell muss auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stehen.
  2. Der Hersteller muss sich an der Kaufprämie beteiligen.

Für den Kaufbonus gilt grundsätzlich das Sprichwort: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst! Das heißt:Die Prämie wird so lange bezahlt, bis der Fördertopf leer ist oder das Programm Ende 2021 beendet wird.



So erhalten Sie die Innovationsprämie beim Autokauf über das BSW Autocenter:

  1. Im Neuwagenkonfigurator einen Elektro- oder Plug-In-Hybrid-Motor auswählen und das Modell zusammenstellen
  2. "Umweltbonus" unter der Konditionsübersicht auswählen
  3. Angebot anfordern
  4. Kaufvertrag unterschreiben
  5. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf die restliche Kaufprämie stellen



Diese Umweltprämie besteht aus zwei Teilen. Der Herstelleranteil ist bei der Konfiguration Ihres Wunschmodells über den BSW Neuwagen-Konfigurator bereits berücksichtigt und wird Ihnen somit direkt bei der Anschaffung des Fahrzeugs abgezogen.

Für die staatliche Förderung müssen Sie selbst einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Diesen Antrag können Sie ganz einfach online einreichen, allerdings erst wenn das Auto erworben und zugelassen ist. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihnen der staatliche Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.

Quelle: MeinAuto.de


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