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Servicethemen, Partnerfirmenvorstellungen & Berichte

Wir möchten Sie rundum informieren und veröffentlichen auf dieser Seite wissenswerte Berichte und Interviews in den Themenbereichen Gesundheit, Finanzen, Haus & Garten, Mode und Beauty sowie Berichte rund um den öffentlichen Dienst. Zudem stellen wir Ihnen einige ausgewählte Partner in Partnerfirmenporträts vor.

Kampf um Diensträder für Beamte hat begonnen

Kommen die Reifen ins Rollen?

Seit 2012 sind in der privaten Wirtschaft Fahrräder den Dienstwagen gleichgestellt – nicht so im Öffentlichen Dienst. Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Finanzen in Baden-Württemberg, sprach exklusiv mit BSW über die Gründe und das Bemühen, dies zu ändern.

Gisela Splett im Gespräch mit BSW

Frau Splett, warum setzt sich Baden-Württemberg dafür ein, dass Dienstfahrräder auch im Öffentlichen Dienst eine Daseinsberechtigung erlangen?

Das Fahrrad ist ein kostengünstiges und nachhaltiges Verkehrsmittel. Nicht nur in der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es zu viel Feinstaub und Stickoxide, auch in anderen Städten ist das ein Problem. Der Umstieg aufs Fahrrad hilft dem Klima und hält gleichzeitig fit. Deshalb wollen wir Anreize schaffen, damit mehr Menschen auf das Fahrrad umsatteln.

Sie haben im vergangenen Herbst angekündigt, dass Beamte und Angestellte des Landes die Möglichkeit erhalten sollen, ein E-Bike zu leasen und die Kosten mit dem Gehalt zu verrechnen. Wie steht es um diese Pläne?

Der Tarifvertrag mit den Angestellten im Öffentlichen Dienst sieht diese Möglichkeit bisher nicht vor. Leider ist sie auch bei den Tarifverhandlungen, die gerade erst abgeschlossen wurden, nicht aufgenommen worden. Landesangestellten steht die Möglichkeit also nicht offen. Für die Beamtinnen und Beamten arbeiten wir in Baden-Württemberg aber gerade an einer Lösung, für die wir das Besoldungsrecht ändern müssen. Aber auch beim Steuerrecht ist es nicht so einfach, wie ich mir das wünschen würde.

Was müsste passieren, damit sich das Projekt „Dienstfahrräder für den Öffentlichen Dienst“ realisieren lässt?

Zunächst gilt es, die nötigen Voraussetzungen im Besoldungsrecht zu schaffen. Das Leasing-Modell beruht auf einer Gehaltsumwandlung. Das bedeutet, dass die Beamtinnen und Beamten zugunsten eines Sachwerts – hier der privaten Nutzung des Dienstrads – auf einen Teil ihres Bruttogehalts verzichten. Dieser Betrag setzt sich aus der vereinbarten Leasingrate und der Versicherungsprämie zusammen. Da uns das Fahrrad-Leasing wichtig ist, sind wir hierzu auch im Gespräch mit anderen Ministerien. Die notwendige Gesetzesänderung braucht allerdings ihre Zeit.

Was würde darüber hinaus auf die Beamten zukommen, wenn die Dienstfahrräder erlaubt werden?

Durch den Gehaltsverzicht ergeben sich für die Beamtinnen und Beamten oft auch Steuerersparnisse. Am Ende der vereinbarten Leasing-Laufzeit kann das Fahrrad je nach Vertrag gekauft oder zurückgegeben werden. Dieses Modell gab es bisher nur für Dienstwagen.

Wäre auch eine private Nutzung für die Beamten und Beamtinnen möglich?

Ja, das wäre möglich. Das lässt sich ja auch nicht sinnvoll trennen. Und es ist ja auch gut, wenn das Leasing-Rad dazu beiträgt, dass die Menschen auch in der Freizeit umweltfreundlich mobil und in Bewegung sind.


  • Fahrräder, Ministerium für Finanzen in Baden-Württemberg, Diensträder für Beamte, Dienstfahrräder im Öffentlichen Dienst, Fahrrad-Leasing im Öffentlichen Dienst, Öffentlicher Dienst