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Servicethemen, Partnerfirmenvorstellungen & Berichte

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Das ändert sich im Laufe des Jahres 2019

Neues auf Deutschlands Straßen

Elektroautos, Plaketten und Fahrverbote – das Thema Automobil war in den letzten Wochen so präsent wie selten zuvor. Bereits am 1. Januar tritt für deutsche Autofahrer die erste Gesetzesänderung in Kraft. Und weitere werden folgen.

Neue Tests, Bestimmungen und Einschränkungen in Großstädten

Mit Beginn des neuen Jahres dürfen im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet keine älteren Dieselautos mit Euro-4-Norm abwärts unterwegs sein. Für Euro-5-Diesel soll das Fahrverbot noch kommen. Der Entschluss fiel aufgrund des Gesundheitsrisikos, das Stickoxide in Kombination mit Diesel-Abgasen verursachen. Nach Stuttgart soll ab 1. Februar auch in Frankfurt ein Fahrverbot auferlegt werden: Betroffen sind Besitzer von Dieselautos mit Euro-4-Norm oder älter sowie Fahrer von Benzinern mit Abgasnormen Euro 1 und 2.

Ab 1. Juli ist der Einbau eines akustischen Warnsignals bei neu zugelassenen Elektroautos und Hybridfahrzeugen verpflichtend. Der Grund: Da diese Autos keine Fahrgeräusche machen, entsteht ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für andere Verkehrsteilnehmer. Das AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) soll bis 20 km/h automatisch einen permanenten Warnton erzeugen und nicht manuell abschaltbar sein.

Auch in Sachen Abgasmessung wird es ein Novum geben. Bereits seit September 2018 ist das Prüfverfahren WLTP bei allen Neuzulassungen Pflicht. Im nächsten September wird es um einen Realtest auf der Straße erweitert. RDE steht für Real Driving Emission und soll dazu beitragen, dass die Grenzwerte für Schadstoffemissionen eingehalten werden.

Was bringt 2019 außerdem?

Wer eine orangefarbene TÜV-Plakette an seinem Auto findet, muss zur Hauptuntersuchung.

Es ist geplant, dass Erstzulassungen und Ummeldungen von Fahrzeugen 2019 online abgewickelt werden können. Für Abmeldungen ist das bereits seit 2015 der Fall. Voraussetzung für den Service: ein neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion.

Zudem ist es angedacht, dass es eine Steuerbegünstigung für E-Dienstwagen geben soll, die auch privat genutzt werden. Versteuert werden muss dann nicht mehr ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil, sondern nur noch 0,5 Prozent. Betroffen sollen Fahrzeuge sein, die zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.


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