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Servicethemen, Partnerfirmenvorstellungen & Berichte

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Herausforderung für Kommunen

ÖPNV soll bis 2022 vollständig barrierefrei werden

Ein ehrgeiziges Vorhaben: In sechs Jahren soll der Öffentliche Personennahverkehr vollständig barrierefrei sein, so sieht es der Gesetzgeber vor. Auf die zuständigen Behörden kommt viel Arbeit zu, prognostiziert der ÖPNV-Experte Michael Wiesenhütter im Interview mit der BSW-Redaktion.


Herr Wiesenhütter, was hat man denn unter „vollständiger Barrierefreiheit“ zu verstehen?


Was „vollständig“ bedeutet, ist im Personenbeförderungsgesetz nicht genau definiert. Der Passus ist ein Ergebnis der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in unsere nationale Gesetzgebung. Einen Hinweis, was unter „Barrierefreiheit“ zu verstehen ist, liefert uns aber das Behindertengleichstellungsgesetz. Bezogen auf den ÖPNV bedeutet es, dass sowohl Fahrzeuge als auch Haltestellen und die Fahrgastinformation so gestaltet sein müssen, dass sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Konkrete Anwendungen hierfür wären eine kontrastreiche Gestaltung des Innenraumes und die Berücksichtigung ausreichender Flächen, um Mobilitätshilfen sicher abzustellen. Dazu gehören aber auch ein geringer Spalt beim Ein- und Ausstieg sowie die Haltestellenansage nach dem sogenannten Zwei-Sinne-Prinzip, also z. B. in Bild und Ton. Bezogen auf die Gestaltung der Haltestellen wären erhöhte Bordsteine und taktile Elemente, die Sehbeeinträchtigten eine sichere Orientierung bieten, anschauliche Beispiele.



Häufig liegt die Planung der Haltestellen beim Straßenbaulastträger. Was müsste dieser bei der Planung der Haltestellen beachten?


Im Falle der Haltestelle formuliert die DIN 18040-3, dass der Spalt zwischen Haltestelle und Bus maximal fünf Zentimeter horizontal und fünf Zentimeter vertikal betragen darf. Größere Höhenunterschiede sind durch geeignete Maßnahmen an mindestens einem Zugang auszugleichen. Das hat weitreichende Folgen, denn Fahrzeuge und Bordsteinhöhe müssen optimal aufeinander abgestimmt sein. Man braucht also ein Gesamtkonzept, um eine vollständige Barrierefreiheit umsetzen zu können Da es für die verschiedenen Bereiche unterschiedliche Verantwortlichkeiten gibt, ist das eine echte Herausforderung, der sich die Aufgabenträger als Moderatoren und Koordinatoren stellen müssen.



In Kassel, Ihrer Heimatstadt, sind die Hälfte der 600 Bushaltepunkte barrierefrei. Welche Erfahrungen liegen bisher vor?


Neben der erhöhten Nutzerfreundlichkeit für Menschen, die mobilitätseingeschränkt sind, profitieren auch alle anderen Fahrgäste sowie das Verkehrsunternehmen, denn je geringer die Einstiegshöhe ist, desto schneller ist der Fahrgastwechsel beendet. Auch mobile Menschen sind wesentlich schneller ein- und ausgestiegen, wenn sie nur einen Schritt auf gleichem Höhenniveau machen müssen.
Deshalb hat Hamburg beispielsweise den barrierefreien Ausbau der Haltestellen bewusst zur Busbeschleunigung eingesetzt. Verspätungen können vermieden und sogar aufgefangen werden. Im positivsten Fall kann sogar der Einsatz von Fahrzeugen verringert werden, was zu Kostenersparnissen führt.



Sie haben als Autor an der Veröffentlichung „Barrierefreiheit in der Nahverkehrsplanung gemäß PBefG“ mitgewirkt und arbeiten in Fachgremien mit. Was diskutieren Sie dort?


Die Frage „ob“ barrierefrei umgebaut wird, hat sich in ein „Wann“ und „Wie“ gewandelt. Mit unserer Arbeit stellen wir dar, welche konkreten Auswirkungen die gesetzlichen Vorgaben für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen haben. Eine große Rolle spielen die wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Umsetzung. Hierzu gibt es übrigens erfreuliche Neuigkeiten: Der Bund hat 3,5 Mrd. Euro zur Förderung finanzschwacher Kommunen bereitgestellt. Der darin enthaltene Katalog förderfähiger Maßnahmen wurde erheblich erweitert, sodass nun auch Investitionen zum Abbau von Barrieren in den Kommunen darunter fallen.



Denken Sie, dass tatsächlich, dass das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV in dieser kurzen Zeit erreicht wird?


Sicherlich ist das bis 2022 im wörtlichen Sinne nicht zu schaffen. Vielmehr geht es um eine schrittweise Umsetzung im Rahmen anstehender Modernisierungs- und Investitionsmaßnahmen. Als entscheidend dabei sehe ich aber, dass der Gesetzgeber der Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr eine deutlich höhere Gewichtung verschafft hat und die Aufgabenträger nun gezwungen sind, sich nicht nur sehr gründlich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, sondern auch angehalten sind, Ausnahmen zu benennen und zu begründen.



Weiterführende Links:

Hinweise zum Umgang mit der Zielbestimmung des novellierten PBefG, erarbeitet durch eine ad-hoc-Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände.

Behindertengleichstellungsgesetz

Personenbeförderungsgesetz

Die neuen Regelungen zur Barrierefreiheit im Personenbeförderungsgesetz.
Kurzfassung zum Vortrag von Prof. Dr. Andreas Saxinger, Geislingen/Nürnberg im Rahmen der VSVI-Veranstaltung zur „Barrierefreien Mobilität“ am 02.07.2014 in Friedberg


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