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Servicethemen, Partnerfirmenvorstellungen & Berichte

Wir möchten Sie rundum informieren und veröffentlichen auf dieser Seite wissenswerte Berichte und Interviews in den Themenbereichen Gesundheit, Finanzen, Haus & Garten, Mode und Beauty sowie Berichte rund um den öffentlichen Dienst. Zudem stellen wir Ihnen einige ausgewählte Partner in Partnerfirmenporträts vor.



Das muss bei der Einreise beachtet werden

Urlaubs-Mitbringsel Haustier

Die schönste Urlaubskulisse tritt schnell in den Hintergrund, wenn man am Strand einem herrenlosen Hund begegnet, der auf der Suche nach einem neuen Zuhause ist. Für den Entschluss, ihn mitzunehmen, reicht da manchmal schon ein einziger Blickkontakt. Doch ganz so einfach ist es leider nicht, diesen Plan auch in die Tat umzusetzen.

In Geduld üben

Über 34 Millionen Haustiere lebten 2017 in deutschen Haushalten – über vier Millionen mehr als zwei Jahre zuvor. Die Deutschen lieben ihre Haustiere und manchmal verlieren sie ihr Herz auch im Urlaub an einen süßen Vierbeiner. Doch bis dieser offiziell zum neuen Familienmitglied wird, geht häufig etwas Zeit ins Land. Wann ein Tier aus dem Urlaub mitgebracht werden kann, „ist Bundesangelegenheit bzw. in den Urlaubsländern unterschiedlich geregelt“, so das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gegenüber BSW. Unter welchen Bedingungen Tiere nach Deutschland gebracht werden dürfen, hängt zunächst davon ab, ob sich der Urlaubsort innerhalb der EU befindet.

Liegt der Urlaubsort in einem EU-Mitgliedsstaat, muss für Hunde, Katzen und Frettchen ein Heimtierausweis mitgeführt werden. Die Ausstellung des Heimtierausweises erfolgt durch einen niedergelassenen Tierarzt, der allerdings die Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde benötigt. Der Heimtierpass muss beinhalten:

  • die Nummer des Microchips, der seit Mitte 2011 verpflichtend für neu gekennzeichnete Tiere ist
  • den tierärztlichen Nachweis, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Wichtig: Bevor eine Erstimpfung wirksam ist, dauert es mindestens 21 Tage. Erst nach diesen drei Wochen ist eine Einreise nach Deutschland erlaubt. Darüber hinaus dürfen Welpen erst mit einem Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Zudem darf die Impfung erst nach dem Anbringen des Microchips erfolgen.

Bei Rückkehr aus einem Drittland, sprich aus einem Nicht-EU-Mitgliedsland, müssen neben der Kennzeichnung und der Impfung weitere Kriterien erfüllt werden, die sich danach unterscheiden, ob das Drittland in Bezug auf Tollwut gelistet ist. Zu diesen zählen unter anderem:

  • Das Tier darf nur in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Diese muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass das Tier nicht zum Verkauf oder der Übereignung einreist.
  • Die Einfuhr darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten nicht-gelistete Drittländer passiert werden, muss der Halter oder der Bevollmächtigte in einer Selbsterklärung bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat.

Nähere Informationen sind hier hier zu finden.

Urlaub mit dem Haustier

Möchte man außerhalb von Deutschland mit dem Haustier verreisen, ist zu bedenken, dass das Tier nach dem Urlaub auch wieder mit nach Deutschland muss. Vor Antritt der Reise muss geprüft werden, ob die Tollwut-Impfung des Tieres auch zum Zeitpunkt der Wiedereinreise nach Deutschland noch gültig und ggf. eine Wiederholungsimpfung vom Tierarzt nötig ist. Bei Reisen in ein nicht in Bezug auf Tollwut gelistetes Drittland muss zuvor der Tollwut-Antikörper-Titer des Tieres mittels Blutuntersuchung bestimmt und in den Heimtierausweis eintragen werden. In vielen Regionen herrscht zudem Leinenpflicht. Auch ein Gesundheitszeugnis kann gefordert sein ebenso wie spezielle Impfungen oder Behandlungen. Für den Transport muss das Haustier beim Zoll angemeldet werden – dies gilt auch für die Wiedereinreise nach Deutschland.


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