Impressum & Teilnahmebedingungen
Angaben nach §5 DDG
BSW Verbraucher-Service Beamten-Selbsthilfewerk GmbH, Bayreuth.
Amtsgericht Bayreuth HRB 2478
Sitz der Gesellschaft: Josephsplatz 8, 95444 Bayreuth
USt.-IdNr. DE 813369420
Geschäftsführung: Rainer Saalfrank, Martin Steinlein
Telefon: 0800 - 279 25 82
Telefax: (09 21) 802 300
E-Mail: dialog@bsw.de
Verantwortlich für den Inhalt i.S.v. §18 Abs. 2 MStV: Rainer Saalfrank, Josephsplatz 8, 95444 Bayreuth
Das Impressum gilt auch für folgende Social Media Auftritte:
Facebook: www.bsw.de/facebook
Xing: https://www.xing.com/pages/bsw-dervorteilfurdenoffentlichendienst
Linkedin: https://www.linkedin.com/company/bsw-verbraucher-service-gmbh
Bedingungen für die Teilnahme am Vorteilsprogramm „BSW. Der Vorteil für den Öffentlichen Dienst“
1. Beschreibung des Programms „BSW. Der Vorteil für den Öffentlichen Dienst“
1.1. Das Programm „BSW. Der Vorteil für den Öffentlichen Dienst“ ermöglicht es den Teilnehmern, bei allen angeschlossenen stationären Partnerfirmen und Onlineshops durch das Vorlegen der Vorteilskarte bzw. der Angabe der Mitgliedsnummer BSW-Vorteile insbesondere auf den Bezug von Waren oder Dienstleistungen zu erhalten.
1.2. Betreiber des Programms „BSW. Der Vorteil für den Öffentlichen Dienst“ und Vertragspartner für die Teilnehmer an dem Programm ist die BSW Verbraucher-Service Beamten-Selbsthilfewerk GmbH (BSW GmbH). Wenn nachfolgend auf „wir“ oder „uns“ Bezug genommen wird, bezieht sich dies stets auf die BSW GmbH. Nähere Informationen zum Programm, zu den angeschlossenen Partnerfirmen, den firmenindividuellen Vorteilskonditionen sowie eventuellen Ausschlüssen von der Vorteilsabwicklung bei bestimmten Warengruppen sowie Hinweise zu Zahlungsarten/-modalitäten (z.B. Ratenzahlung, Zahlung per Kreditkarte) finden die Teilnehmer stets aktuell im Internet unter www.bsw.de. Dort sind auch die aktuellen Kontaktdaten unseres Kundenservice angegeben, bei dem die Teilnehmer ebenfalls alle relevanten Informationen zum Vorteilsprogramm erfahren können.
1.3. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der BSW GmbH. Mit ihrer Anmeldung zum Programm erkennen Teilnehmer diese Bedingungen als verbindlich an. Es gilt deutsches Recht.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1. Jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und im Sinne von § 13 BGB Verbraucher ist, sowie einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, kann am Programm „BSW. Der Vorteil für den Öffentlichen Dienst“ teilnehmen. Ein Nachweis über die Zugehörigkeit zum Öffentlichen Dienst ist zur Anmeldung nicht erforderlich.
2.2. Die Teilnahme ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei. Nach Erreichen dieser Altersgrenze ist der Jahresbeitrag erstmals zum Beginn des neuen Teilnahmejahres fällig.
2.3. Sobald wir den Teilnehmer aufgrund einer vollständigen und korrekten Anmeldung registriert haben, eröffnen wir zu seinen Gunsten ein entsprechendes Vorteilskonto. Der Teilnehmer erhält von uns danach ein Anschreiben mit der Teilnahmebestätigung, der BSW-Vorteilskarte und den relevanten Informationen zur Teilnahme an dem Vorteilsprogramm. Mit dieser Teilnahmebestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der BSW GmbH zustande.
2.4. Ein Teilnehmer kann bei der Anmeldung oder jederzeit während seiner Teilnahme am Vorteilsprogramm Zusatzkarten für Familienangehörige, die mit ihm in einer Wohngemeinschaft leben, beantragen. Für diese Zusatzkarten wird kein eigenes Konto geführt; alle Vorteile, auch aus dem Einsatz dieser Zusatzkarten, werden auf dem Vorteilskonto des Teilnehmers gutgeschrieben.
2.5. Die BSW GmbH stellt den Teilnehmern alle zwei Jahre, jeweils in ungeraden Kalenderjahren, zwei neue BSW-Vorteilskarten zur Verfügung. Damit wird die Funktionsfähigkeit der Karten sichergestellt. Der Kartenversand erfolgt im September, das Inkasso der Gebühr wird ab 15. Oktober des jeweiligen Jahres durchgeführt.
3. Kosten und Inkasso
3.1 Die Teilnahme am Vorteilsprogramm ist kostenpflichtig. Der Jahresbeitrag für die Teilnahme beträgt 36,90 €. Für die Zusendung der neuen Vorteilskarten wird eine Kartengebühr in Höhe von zur Zeit 9,80 € erhoben.
3.2 Für die erste Mahnung des Jahresbeitrages wird eine Gebühr in Höhe von 2,50 erhoben. Eine erforderliche zweite Mahnung wird durch einen von BSW beauftragten Rechtsanwalt durchgeführt. Von diesem werden Mahngebühren gemäß Nr. 2300 VVRVG in Rechnung gestellt, die vom Schuldner gemäß § 286 BGB zu erstatten sind.
3.3 Rückläufergebühren, die der BSW GmbH von Banken bei einem erfolglosen Inkasso in Rechnung gestellt werden, werden dem Teilnehmer weiterbelastet. Der Betrag wird mit dem nächsten Bankeinzug eingezogen.
3.4 Hat der Teilnehmer ein SEPA-Lastschrift-Mandat zum Einzug der fälligen Beträge erteilt, wird die BSW GmbH ihn rechtzeitig, mindestens aber zwei Tage vor Fälligkeit, über Termin und Betrag der anstehenden Belastung informieren.
4. Vorteile
4.1. In den teilnehmenden Akzeptanzstellen der Partnerfirmen erhalten die Teilnehmer beim Bezug von Waren und Dienstleistungen einen umsatzbezogenen Vorteil. Der unter Einsatz der BSW-Karte bzw. unter Angabe der Mitgliedsnummer (Onlinepartner) realisierte Umsatz bei den angeschlossenen Partnerfirmen wird dort erfasst und an die BSW GmbH weitergeleitet. Zur Umsatzerfassung legen die Teilnehmer vor dem Bestell- oder Zahlungsvorgang ihre BSW-Karte vor. Das heißt, die Vorlage der BSW-Karte bzw. Angabe der Mitgliedsnummer muss in einem direkten Zusammenhang mit dem Kauf erfolgen. Eine nachträgliche Anerkennung des Kaufes mit der Folge einer Vorteilsgewährung ist nicht möglich.
4.2. Der auf Basis des erfassten Umsatzes ermittelte Vorteilsbetrag wird von uns dem Vorteilskonto des Teilnehmers gutgeschrieben. Sobald auf diesem Konto ein Betrag von 12,00 € aufgelaufen ist, wird das Guthaben automatisch auf das aktuell bei uns bekannte inländische Bankkonto des Teilnehmers überwiesen. Am Jahresende erfolgt eine Auszahlung auf dieses Bankkonto, sofern der Vorteilsbetrag mindestens 5,00 € beträgt.
4.3. Teilnehmer können über die BSW-Homepage (www.bsw.de) jederzeit den Wert der aktuell gesammelten Vorteile auf Ihrem Vorteilskonto abfragen. Voraussetzung hierfür ist die Einrichtung eines passwortgeschützten Zugangs. Dieser Zugang ist außerdem Voraussetzung zur Nutzung der Online-Partnerfirmen mit BSW-Vorteilen.
4.4. Die Barauszahlung von Vorteilen ist nicht möglich. Ist zum Zeitpunkt der vorgesehenen Auszahlung von Vorteilen kein Bankkonto des Teilnehmers bekannt, so kann keine Auszahlung erfolgen. Die erzielten Vorteile verbleiben in diesem Fall auf dem Vorteilskonto.
4.5. Bei Rückgängigmachung eines Kaufes, für den ein Vorteil gutgeschrieben wurde, erfolgt die Stornierung einer gewährten Gutschrift. Dies gilt auch, wenn ein Missbrauch der BSW-Karte vorliegt oder wenn durch das Personal der Partnerfirma Fehleingaben erfolgten. Ist der relevante Betrag bereits auf das Bankkonto des Teilnehmers überwiesen worden, kann die BSW GmbH von dem Teilnehmer eine Rückerstattung einfordern. Die BSW GmbH ist nach ihrer Wahl in solchen Fällen auch zu einer Verrechnung mit Guthaben auf dem Vorteilskonto berechtigt.
4.6. Mit der Teilnahmeerklärung erteilt der Teilnehmer seine Zustimmung zur Überweisung der Vorteile auf das von ihm angegebene Girokonto. Die Vorteile sind nicht auf Dritte übertragbar.
4.7. Können die dem Teilnehmer gewährten und auf dem Vorteilskonto gesammelten Vorteile nicht auf ein Bankkonto ausgezahlt werden, so verfallen sie nach einer Frist von 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Vorteilskonto und zwar jeweils zum Ende des Kalenderjahres.
5. Kartenverlust/-beschädigung
Bei Verlust oder Beschädigung der BSW-Vorteilskarte kann der Teilnehmer bei der BSW GmbH eine Ersatzkarte anfordern.
6. Haftungsausschluss
Bei Insolvenz einer Partnerfirma werden nur die Vorteile an die Teilnehmer ausgeschüttet, die uns durch die Partnerfirma zur Verfügung gestellt werden.
7. Vertragsdauer und Kündigung
7.1. Vertragsabschluss bis 28.02.2022
Teilnehmer können die Teilnahme am BSW-Vorteilssystem mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Teilnahmejahres kündigen. Ansonsten verlängert sich die Teilnahme jeweils um ein weiteres Jahr.
7.2. Vertragsabschluss ab 01.03.2022
Die Teilnahme am BSW-Vorteilssystem wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen. Danach verlängert sie sich unbefristet. Teilnehmer können die Teilnahme am BSW-Vorteilssystem mit einer Frist von einem Monat zum Ende des ersten Teilnahmejahres kündigen. Danach ist die Kündigung jeweils zum Ende eines Monats mit einer Frist von einem Monat möglich. Bei einer Kündigung vor Ablauf eines Teilnahmejahres wird der Jahresbeitrag anteilig erstattet.
7.3. Die Kündigung ist in Textform (Brief, E-Mail, Fax) oder durch Nutzung des Kündigungsbuttons auf der BSW-Homepage gegenüber der BSW GmbH zu erklären. Der Teilnehmer erhält von der BSW GmbH eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
7.4. Die BSW GmbH kann einem Teilnehmer aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei gewerblicher Nutzung oder selbständiger beruflicher Tätigkeit, die nicht im Sinne von § 13 BGB ist, sowie bei nachgewiesenem missbräuchlichem Einsatz der BSW-Vorteilskarte und nach erfolgloser zweiter Mahnung des fälligen Jahresbeitrags. Die Kündigung durch die BSW GmbH erfolgt schriftlich unter Angabe des Grundes.
7.5. Im Falle einer Kündigung durch den Teilnehmer wird mit Wirksamkeit der Kündigung das auf dem Vorteilskonto vorhandene Guthaben auf das Bankkonto des Teilnehmers überwiesen, sofern der Betrag mindestens 3,00 € beträgt. Vorteile aus Kaufaktivitäten des Teilnehmers während seiner Teilnahme am BSW-Vorteilssystem werden dem Vorteilskonto gutgeschrieben und ausbezahlt, unabhängig vom Zeitpunkt der Abrechnung durch die Partnerfirma an die BSW GmbH. Ausgenommen von einer Auszahlung sind Vorteile, die durch einen nachgewiesenen missbräuchlichen Einsatz der BSW-Vorteilskarte erworben wurden.
7.6. Erfolgt die Beendigung der Teilnahme durch Kündigung der BSW GmbH aus wichtigem Grund, ist sie berechtigt, vorhandenes Vorteilsguthaben mit offenen Forderungen zu verrechnen.
7.7. Mit Beendigung der Teilnahme am BSW-Vorteilssystem ist der Teilnehmer nicht mehr berechtigt, die BSW-Vorteilskarte zu nutzen. Er verpflichtet sich, zu diesem Zeitpunkt die Karte unbrauchbar zu machen.
8. Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
9. Änderungen der Teilnahmebedingungen
9.1. Die BSW GmbH behält sich vor, das Vorteilssystem unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter Wahrung seiner Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.
9.2. Die BSW GmbH behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung, zur Anpassung an rechtliche Veränderungen und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen der allgemeinen Teilnahmebedingungen werden durch Veröffentlichung auf unserer Homepage www.bsw.de sowie in den BSW-Medien bekannt gegeben.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der BSW GmbH, Bayreuth.
Stand: 03/2025
Informationsgehalt
Alle Informationen auf der Homepage von BSW werden mit Sorgfalt erhoben und bearbeitet. Gleichwohl stellen wir die Informationen ohne jede Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit zur Verfügung. Alle Produkt- und Serviceangebote freibleibend, Zwischenverkauf und Preisänderungen vorbehalten.
Copyright
© Copyright 2025, BSW Verbraucher-Service GmbH, Bayreuth, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. Grafiken, Texte und Layout unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Der Inhalt der Homepage darf, auch auszugsweise, nicht kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Verlinkungen
Es ist möglich, von der BSW Homepage zu anderen Web-Seiten per Link zu gelangen. Für den Inhalt dieser externen Seiten ist BSW nicht verantwortlich, da die Seiten von dritten Personen erstellt, aktualisiert und bearbeitet werden, die nicht unserer Aufsicht unterliegen.
Tätigkeit als Versicherungsvermittler
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO
Die BSW Verbraucher-Service Beamtenselbsthilfewerk GmbH ist tätig als Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO.
Zuständige Behörde für die Erlaubnis:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Die Eintragung im Vermittlerregister:
Als Versicherungsvermittler unter der Registernummer D-HT47-3V7BB-99.
Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (20 Cent/Anruf)
Streitbeilegung in Versicherungsfragen
Nachfolgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden und wir sind bereit an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Über die genannte Schlichtungsstelle für Versicherungsfragen hinaus sind wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO
Die Erlaubnis wurde erteilt durch:
Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Bayreuth
Luitpoldplatz 13
95444 Bayreuth
Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen
Die BSW Verbraucher-Service Beamtenselbsthilfewerk GmbH besitzt weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens, noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital der BSW Verbraucher-Service Beamtenselbsthilfewerk GmbH.
Online Streitbeilegung der EU
Nach der europäischen ODR-Verordnung (Verordnung über die außergerichtliche Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten) sind Unternehmer, die an Verbraucher verkaufen, ab dem 09.01.2016 verpflichtet, einen Link zur entsprechenden Plattform auf Ihrer Seite zu platzieren. Im folgenden finden Sie nun eine Verlinkung zur Online Streitbeilegungsplattform vor (im folgenden "OS-Plattform" genannt). Wir weisen darauf hin, dass die entsprechend verlinkte Website nicht von BSW betrieben wird: Online Dispute Resolution.
Technische Realisierung
AVS Abrechnungs- und Verwaltungs-Systeme GmbH
Josephsplatz 8
95444 Bayreuth
Bildnachweise
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