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Servicethemen, Partnerfirmenvorstellungen & Berichte

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Wohin mit Sofa, Matratze und Küchenmaschine?

So vermeiden Sie Bußgeld bei der Sperrmüllentsorgung

Das Dresdner Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft zeigt wie es richtig geht. An die Straße gestellter Sperrmüll darf zum Beispiel nicht einfach mitgenommen werden, da er mit der Ablagerung in das Eigentum der Stadt übergeht. Und das waren im vergangenen Jahr immerhin 12,9 Kilogramm pro Einwohner.

Abholzettel im Briefkasten? Aufpassen!

Illegal ist auch das Treiben sogenannter informeller Sammler. Diese werfen Zettel in die Briefkästen der Bürgerinnen und Bürger und Bitten um die Bereitstellung ausrangierter Elektrogräte, Möbel und so weiter zu einem bestimmten Termin. Häufig werden dann lediglich die besten Stücke mitgenommen, die übrigen aber bleiben liegen, so die Erfahrung aus Dresden. Daher leistet der illegalen Abfallablagerung Vorschub, wer den Aufforderungen nachkommt.

Ebenfalls nicht erlaubt ist es, seinen Sperrmüll einfach zu den vom Nachbarn an die Straße gestellten Betten und Schränken zu gesellen. Dasselbe gilt für die laut Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden vor allem bei jüngeren Bürgern verbreitete Angewohnheit, Dinge mit einem Aufkleber „Zum Mitnehmen“ zu versehen und vor die Tür zu stellen. Alle Arten der illegalen Abfallablagerung werden, sofern der Verursacher ermittelbar ist, mit Bußgeldern belegt. Deren Höhe richtet sich unter anderem nach der Art des gegen die gesetzlichen Regelungen entsorgten Abfalls.

Wie sich legal von ausgedienten Möbelstücken und Co. verabschieden?

Dafür gibt es mehrere Wege. So kann jeder private Haushalt pro Halbjahr bis zu zwei Kubikmeter Sperrmüll gebührenfrei selbst auf einem der städtischen Wertstoffhöfe oder aber gebührenpflichtig von zu Hause abholen lassen. Letzteres muss per Bestellkarte aus dem allen Haushalten einmal jährlich zugestellten Abfallratgeber oder per Online-Formular angemeldet werden. Abgeholt werden nur Artikel, die zum Sperrgut zählen, aber kein Bauschutt. Bei Elektrogeräten halten es die Kommunen unterschiedlich - hier sollte man im Vorfeld nachfragen. Das zuständige Entsorgungsunternehmen teilt den Abholtermin mit, der Auftraggeber muss den Sperrmüll bis spätestens 7 Uhr am Morgen des Abholtags vor dem Haus bereitstellen.

Mit dem Sperrmüll Gutes tun

Wem sein altes Bügelbrett, das Schlafsofa oder das zu kleine Kinderfahrrad zu schade zum Wegwerfen ist, der kann alternative Wege gehen: Auf den Internetseiten der Stadt Dresden findet sich der Tausch- und Verschenkmarkt. Der soziale Möbeldienst nimmt Gebrauchtwaren jeder Art an und gibt sie an Bedürftige weiter. Weitere Anlaufstellen für die geordnete Ab- und Weitergabe sind die Dresdner Tafel, das Sozialkaufhaus des SUFW, karitative Einrichtungen und Second-Hand-Läden. Auch in vielen anderen Städten wie beispielsweise Köln, bieten die Abfallbetriebe einen solchen Service an. So dienen ungenutzte Dinge noch einem guten Zweck.


  • kommunale dienste, abfallwirtschaft