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Risiko Pflegefall - sorgen Sie vor

Risiko Pflegefall: Wenn eine Vollmacht fehlt, muss ein gesetzlicher Betreuer bestimmt werden. Lassen Sie es nicht so weit kommen.

Drei Viertel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause gepflegt, die meisten von ihren Angehörigen. Doch mit der Pflege ist es meist nicht getan: Oft müssen auch medizinische und pflegerische Entscheidungen getroffen werden, Verträge mit Ärzten, Krankenhäusern und den Pflegekassen unterschrieben und Rechnungen bezahlt werden. Sollte ein Pflegebedürftiger nicht mehr in der Lage sein, selbst zu entscheiden, dann brauchen die Angehörigen eine Vollmacht, um ihn rechtswirksam vertreten zu können.

Wer nicht vorsorgt, muss gesetzlich betreut werden

Doch in vielen Fällen haben die Pflegebedürftigen nicht vorgesorgt und keine Vollmacht ausgestellt. Pflegefachmann Karsten Junghans erlebt das fast täglich. „Fast niemand sorgt rechtlich für den Ernstfall vor“, sagt der Inhaber der vivacus care GmbH, Pflegeberatung und Seniorenbetreuung in Leipzig. „Für Verträge mit den Pflegediensten, Abrechnungen und Abtretungserklärungen brauchen wir aber verbindliche Unterschriften. Wenn es für diese Fälle keine Vollmacht gibt, können die Krankenkassen nicht abrechnen, die Angehörigen können keine Pflegedienste beauftragen, Verträge sind möglicherweise unwirksam.“ Wenn also eine Vollmacht fehlt, müsste Karsten Junghans eigentlich das Betreuungsgericht einschalten. Das Gericht setzt dann einen gesetzlichen Betreuer ein. Im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ist das aber nicht.

Maßgeschneidert vorsorgen mit der Gesundheits- und Pflegevollmacht

Damit es nicht so weit kommt, hat Karsten Junghans gemeinsam mit der Stiftung VorsorgeDatenbank eine Gesundheits- und Pflegevollmacht („kompakt vorgesorgt“) entwickelt. Diese Vollmacht bezieht sich ausschließlich auf die Bereiche Medizin und Pflege. Das Dokument macht ein Betreuungsverfahren überflüssig, weil man darin einen Stellvertreter benennt. Dieser kümmert sich dann im Ernstfall um alle medizinischen und pflegerischen Belange. Er entscheidet über Pflege und ärztliche Behandlung und unterschreibt Verträge. Der Missbrauch dieser Vollmacht ist nahezu unmöglich, denn wirtschaftliche Entscheidungen sind von der Gesundheits- und Pflegevollmacht weitestgehend ausgeschlossen.

Rechtliche Vorsorge leicht gemacht

Eine solche Verfügung ist ganz einfach zu erstellen. Die Stiftung VorsorgeDatenbank hat rechtssichere Formulare entwickelt, die man nur noch auszufüllen und zu unterschreiben braucht. So lange man geschäftsfähig ist, kann man diese Verfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Wichtig ist, die Vollmacht durch eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht zu ergänzen. Ärzte dürfen nur dem Patienten selbst Auskunft geben, andernfalls riskieren sie hohe Strafen. Mit einer Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht dürfen die behandelnden Ärzte auch den Bevollmächtigten informieren. Auch für die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht gibt es ein Formular der Stiftung VorsorgeDatenbank.

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