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Tag des Einbruchs: Wann zahlt die Versicherung?

Auf Nummer sicher gehen, lohnt sich

Über 167.000 Einbruchsdelikte dokumentierte die Polizei im letzten Jahr. Verursacht wurde damit ein Schaden in Millionenhöhe, den eine Hausratversicherung im Einzelfall mindern könnte.

Hausratversicherungen werden unterschätzt

Am 30. Oktober ist der Tag des Einbruchs. Ein brandheißes Thema, denn innerhalb eines Jahres stieg die Zahl der Einbrüche laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) um nahezu zehn Prozent. Dabei besaßen nicht einmal zwei Drittel aller Mieter und Hauseigentümer eine Hausratversicherung. Diese umfasst den kompletten Wiederbeschaffungswert des Hausrates ebenso wie entwendete oder beschädigte Gegenstände, die sich in abgeschlossenen Kellern und Garagen befinden. Auch Reparaturarbeiten, die durch den Einbruch verursacht wurden, werden von der Versicherung übernommen.

Die richtige Versicherungssumme ermitteln

Für diesen Schutz muss die passende Versicherungssumme berechnet werden: Zum einen kann der Versicherte für jeden Einrichtungsgegenstand den Neuwert ermitteln, woraus sich der Gesamtwert ergibt. Dieses Vorgehen birgt allerdings das Risiko einer Unterversicherung. Zum anderen kann auf einen Pauschalbetrag zurückgegriffen werden. Dieser liegt je nach Versicherer zwischen 650 und 750 Euro pro Quadratmeter, sodass die zu zahlenden Prämien höher als nötig ausfallen können.

Verschlossene Türen vermeiden Rechtsstreit

Damit die Versicherung greift, müssen Versicherte festgelegte Auflagen erfüllen:

  • Nach Einbruch unverzüglich Polizei und Versicherer informieren

  • Zustand der Wohnräume währenddessen nicht verändern

  • Sachverständige muss an Türen oder Fenstern klare Einbruchsspuren erkennen

  • Türen und Fenster stets ver- sowie abschließen

  • Fahrlässiges Verhalten kann erhebliche Kürzungen nach sich ziehen

Bislang existiert keine feste Regelung dafür, wie lang eine Abwesenheit von der Wohnung andauern darf, um nicht als unvorsichtig zu gelten. Um aber nicht zu riskieren, dass die Versicherungssumme gekürzt oder sogar gestrichen wird, sollte die Tür beim Verlassen der Wohnräume immer zweimal abgeschlossen werden. Bloßes Zuziehen kann zum Streitfall führen. Außerdem sollte am Tag des Einbruchdiebstahls eine sogenannte Stehlgutliste angefertigt und bei der Polizei sowie der Versicherung eingereicht werden. Alle entwendeten Gegenstände werden dabei mit dem Wiederbeschaffungswert aufgeführt, sodass die Schadenssumme ersichtlich wird. Wichtig: Steigt der Wert des Inventars, sollte die Versicherungssumme angepasst werden.

Der wesentliche Unterschied

Werden Wertsachen wie beispielsweise Schmuck, Briefmarken oder Kunstgegenstände entwendet, greift die Versicherung in der Regel zwischen 15 und 25 Prozent. Wird ein Beitragszuschlag geleistet, kann die Versicherung allerdings erweitert werden. Eine Erhöhung ist auch möglich, wenn die Wertsachen in einem Tresor oder Schließfach verschlossen sind. Dies sollte vorab mit dem Versicherer vereinbart werden.


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