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Stiftung VorsorgeDatenbank

Das digitale Erbe

Der Bundesgerichtshof hat eine grundlegende Entscheidung zum „Digitalen Erbe“ getroffen: Erben sind berechtigt, auf die Internetkonten des Verstorbenen zuzugreifen. Doch auch nach diesem wichtigen Urteil ist noch nicht alles geregelt. Wer wirklich rechtssicher über seinen digitalen Nachlass verfügen möchte, muss einige Dinge beachten.

Jahrelanger Kampf um Facebook-Konto der verstorbenen Tochter

Fünf Jahre hat ihr Kampf gedauert. Fünf Jahre lang durften Eltern aus Berlin nicht auf das Facebook Konto ihrer verstorbenen Tochter zugreifen, obwohl sie alle Zugangsdaten kannten. Facebook hatte den Account in den so genannten Erinnerungszustand versetzt und gesperrt. Nachdem das Berliner Kammergericht ihnen zunächst den Zugang verweigert hatte, entschied der Bundesgerichtshof am 12. Juli 2018: Die Eltern sind berechtigt, das Facebook Konto ihrer verstorbenen Tochter einzusehen.

Noch keine einheitlichen Regeln

E-Mails, Whats-App Nachrichten, Internetkonten bei Online-Händlern oder andere Cloud-Lösungen – unsere Aktivitäten im Netz sind umfangreich und vielfältig. Doch was geschieht mit digitalen Hinterlassenschaften nach dem Tod? Betreiber von Onlineplattformen haben bislang keine einheitlichen Regeln. Manche öffnen Accounts für Erben gegen Vorlage des Erbscheins, andere schließen in ihren AGBs den Zugriff der Erben grundsätzlich aus. Sie berufen sich dabei auf den Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Erben auch beim digitalen Nachlass in die vertraglichen Verhältnisse des Verstorbenen eintreten. „Diese Entscheidung schafft Rechtssicherheit und regelt ganz grundsätzlich den Umgang mit dem „Digitalen Erbe““, sagt Thorsten Detto, Rechtsanwalt in Dresden und Vorstand der Stiftung VorsorgeDatenbank. „Die konkreten Details aber sind damit noch nicht geklärt. Die unterschiedlichen Regeln der Betreiber von Internetseiten und Anbietern von Online-Diensten müssen erst noch vereinheitlicht werden. Wer wirklich sicher gehen will, sollte rechtzeitig vorsorgen.“

Rechtssicherheit durch Vorsorge

Man sollte eine Liste aller Accounts, Dienste und Online Konten und den entsprechenden Zugangsdaten anlegen. Erben oder Bevollmächtigte sollten rechtzeitig alle notwendigen Informationen und Zugangsdaten erhalten. Mit einer rechtssicheren Verfügung kann man festlegen, wer im Erbfall berechtigt sein soll. In ihrem Safeguard24 bietet die Stiftung VorsorgeDatenbank ein Formular für eine solche Verfügung zum „Digitalen Erbe“ an. Man braucht es nur auszufüllen und hat ein rechtssicheres Dokument.

Sicherheit auch im Netz mit Secure Safe

Doch solche Verfügungen, Passwörter und Zugangscodes sind sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen. Um Datenrisiken vollständig auszuschließen, kann man seine Verfügungen, Passwörter und Pins, Ausweise, Versicherungsunterlagen, Reisedokumente und andere persönliche Dokumente im „Secure Safe“ ablegen. Der „Secure Safe“ ist ein Online Tresor, vergleichbar dem Safe einer Schweizer Bank. Seine Sicherheit ist auf vielfältige Weise gewährleistet: Ein kryptographisches Authentifizierungssystem und eine zweifache Authentifizierung als Ergänzung zu einem Passwort erlauben es, sicher auf seine Daten zuzugreifen und zwar sowohl vom PC aus als auch mobil von unterwegs. Jeder Nutzer und jedes Dokument sind eigens verschlüsselt. Nicht einmal die Mitarbeiter von Secure Safes haben Zugang zu den gespeicherten Daten (Zero Knowledge Politik). Zusätzliche Sicherheit schenkt der neue Secure Safe Client: Damit werden alle Daten, die zwischen Secure Safe und dem Computer synchronisiert werden, automatisch direkt auf dem eigenen Computer verschlüsselt. Der Datentransport über SSL /TLS ist so gesichert, dass er Schutz vor Hackern bietet. Der Server von Secure Safe steht in der Schweiz - ein zusätzliches Plus an Sicherheit.

Datenvererbung – was ist das und wie geht das?

Mit Secure Safe sind die Daten also so sicher aufbewahrt wie in einem Safe. Doch wie können Erben oder Bevollmächtigte im Ernstfall darauf zugreifen? Eine integrierte Funktion erlaubt es, ausgewählte Daten digital zu vererben. So können Hinterbliebene wichtige Dokumente oder Login-Daten eines Verstorbenen verwalten, zum Beispiel Profile von sozialen Netzwerken löschen oder Internetkonten deaktivieren. Auch Unterlagen wie Bank- oder Versicherungsgeschäfte können so von den Erben verwaltet werden. Im geschäftlichen Bereich kann man mit der Datenvererbung dafür sorgen, dass Geschäftspartner im Ernstfall auf wichtige Dokumente zugreifen können. Daten, die nicht weitergegeben werden sollen, werden unwiederbringlich gelöscht und sind damit auch für die Erben nicht einsehbar.

Die digitale Vererbung wird über ein sicheres, mehrstufiges Verfahren aktiviert. Ein vom Kontoinhaber vorher bestimmter Bevollmächtigter startet den Prozess mit einem Aktivierungscode. Der Kontoinhaber wird über Mails und SMS darüber informiert und kann den Vorgang noch innerhalb einer von ihm vorher selbst festgelegten Sperrfrist stoppen. So ist ein Missbrauch ausgeschlossen. Sobald die Sperrfrist abgelaufen ist, erhalten alle Begünstigten und Bevollmächtigten die nötigen Informationen.

Die Datenvererbung greift nicht nur im Todesfall, sondern auch bei Geschäftsunfähigkeit. Um da aber schon handeln zu können, wird die Verfügung zum digitalen Erbe benötigt. Und auch diese gehört in den SecureSafe.

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