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Commerzbank TNB Bezügekonto
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Bedingungen für die Teilnahme am Vorteilsprogramm
„BSW. Der Vorteil für den Öffentlichen Dienst“

I. Besondere Bedingungen für Inhaber des BSW-Bezügegekontos

Nachfolgend sind unter Punkt II. die allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme am Vorteilsprogramm "BSW. Der Vorteil für den Öffentlichen Dienst" angegeben.

Ergänzend bzw. abweichend hierzu gelten für Inhaber des BSW-Bezügekontos folgende besondere Teilnahmebedingungen:

 

1. Die Teilnahme am Vorteilsprogramm ist kostenlos, sofern und solange
  • der Teilnehmer Inhaber eines BSW-Bezügekontos bei der Commerzbank AG ist und
  • der Teilnehmer für die Auszahlung der durch die Teilnahme am Vorteilsprogramm erzielten
    BSW-Vorteile das BSW-Bezugskonto bei der BSW GmbH angegeben hat und nutzt.

 

2. Ohne Erfüllung dieser beiden Kriterien ist eine Anmeldung für die kostenlose Teilnahme am BSW-Vorteilsprogramm nicht möglich. Ändert der Teilnehmer während seiner Teilnahme am BSW-Vorteilsprogramm seine Bankverbindung zur Auszahlung der erzielten BSW-Vorteile dahingehend, dass für diesen Zweck ein Konto bei einem anderen Geldinstitut genutzt wird, endet mit Eintritt dieses Sachverhaltes die Berechtigung zur kostenlosen Teilnahme am Vorteilsprogramm.

 

3. Sobald die BSW GmbH von diesem Sachverhalt Kenntnis erhält, wird sie den Teilnehmer schriftlich über die Beendigung der kostenlosen Teilnahme informieren. Dabei wird sie ihm eine zeitlich begrenzte Möglichkeit einräumen, die erforderliche Anpassung zur weiteren kostenlosen Teilnahme vorzunehmen. Gleichzeitig erhält der Teilnehmer alternativ ein Angebot der BSW GmbH über die Fortsetzung der Teilnahme zu dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Jahresbeitrag.

II. Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Vorteilsprogramm „BSW. Der Vorteil für den Öffentlichen Dienst“

1. Beschreibung des Programms „BSW. Der Vorteil für den Öffentlichen Dienst“

1.1. Das Programm „BSW. Der Vorteil für den Öffentlichen Dienst“ ermöglicht es den Teilnehmern, bei allen angeschlossenen stationären Partnerfirmen und Onlineshops durch das Vorlegen der Vorteilskarte bzw. der Angabe der Mitgliedsnummer BSW-Vorteile insbesondere auf den Bezug von Waren oder Dienstleistungen zu erhalten.


1.2. Betreiber des Programms „BSW. Der Vorteil für den Öffentlichen Dienst“ und Vertragspartner für die Teilnehmer an dem Programm ist die BSW Verbraucher-Service Beamten-Selbsthilfewerk GmbH (BSW GmbH). Wenn nachfolgend auf „wir“ oder „uns“ Bezug genommen wird, bezieht sich dies stets auf die BSW GmbH. Nähere Informationen zum Programm, zu den angeschlossenen Partnerfirmen, den firmenindividuellen Vorteilskonditionen sowie eventuellen Ausschlüssen von der Vorteilsabwicklung bei bestimmten Warengruppen sowie Hinweise zu Zahlungsarten/-modalitäten (z.B. Ratenzahlung, Zahlung per Kreditkarte) finden die Teilnehmer stets aktuell im Internet unter www.bsw.de. Dort sind auch die aktuellen Kontaktdaten unseres Kundenservice angegeben, bei dem die Teilnehmer ebenfalls alle relevanten Informationen zum Vorteilsprogramm erfahren können.


1.3. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der BSW GmbH. Mit ihrer Anmeldung zum Programm erkennen Teilnehmer diese Bedingungen als verbindlich an. Es gilt deutsches Recht.

 

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1. Jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, kann am Programm „BSW. Der Vorteil für den Öffentlichen Dienst“ teilnehmen. Ein Nachweis über die Zugehörigkeit zum Öffentlichen Dienst ist zur Anmeldung nicht erforderlich.

 

2.2. Die Teilnahme ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei. Nach Erreichen dieser Altersgrenze ist der Jahresbeitrag erstmals zum Beginn des neuen Teilnahmejahres fällig.

 

2.3. Sobald wir den Teilnehmer aufgrund einer vollständigen und korrekten Anmeldung registriert haben, eröffnen wir zu seinen Gunsten ein entsprechendes Vorteilskonto. Der Teilnehmer erhält von uns danach ein Anschreiben mit der Teilnahmebestätigung, der BSW-Vorteilskarte und den relevanten Informationen zur Teilnahme an dem Vorteilsprogramm. Mit dieser Teilnahmebestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der BSW GmbH zustande.


2.4. Ein Teilnehmer kann bei der Anmeldung oder jederzeit während seiner Teilnahme am Vorteilsprogramm Zusatzkarten für Familienangehörige, die mit ihm in einer Wohngemeinschaft leben, beantragen. Für diese Zusatzkarten wird kein eigenes Konto geführt; alle Vorteile, auch aus dem Einsatz dieser Zusatzkarten, werden auf dem Vorteilskonto des Teilnehmers gutgeschrieben.


2.5. Die BSW GmbH stellt den Teilnehmern alle zwei Jahre, jeweils in ungeraden Kalenderjahren, zwei neue BSW-Vorteilskarten zur Verfügung. Damit wird die Funktionsfähigkeit der Karten sichergestellt. Der Kartenversand erfolgt im September, das Inkasso der Gebühr wird ab 15. Oktober des jeweiligen Jahres durchgeführt.

 

3. Vorteile

3.1. In den teilnehmenden Akzeptanzstellen der Partnerfirmen erhalten die Teilnehmer beim Bezug von Waren und Dienstleistungen einen umsatzbezogenen Vorteil. Der unter Einsatz der BSW-Karte bzw. unter Angabe der Mitgliedsnummer (Onlinepartner) realisierte Umsatz bei den angeschlossenen Partnerfirmen wird dort erfasst und an die BSW GmbH weitergeleitet. Zur Umsatzerfassung legen die Teilnehmer vor dem Bestell- oder Zahlungsvorgang ihre BSW-Karte vor. Das heißt, die Vorlage der BSW-Karte bzw. Angabe der Mitgliedsnummer muss in einem direkten Zusammenhang mit dem Kauf erfolgen. Eine nachträgliche Anerkennung des Kaufes mit der Folge einer Vorteilsgewährung ist nicht möglich.

 

3.2. Der auf Basis des erfassten Umsatzes ermittelte Vorteilsbetrag wird von uns dem Vorteilskonto des Teilnehmers gutgeschrieben. Sobald auf diesem Konto ein Betrag von 12,00 € aufgelaufen ist, wird das Guthaben automatisch auf das aktuell bei uns bekannte inländische Bankkonto des Teilnehmers überwiesen. Am Jahresende erfolgt eine Auszahlung auf dieses Bankkonto, sofern der Vorteilsbetrag mindestens 5,00 € beträgt.

 

3.3. Teilnehmer können über die BSW-Homepage (www.bsw.de) jederzeit den Wert der aktuell gesammelten Vorteile auf Ihrem Vorteilskonto abfragen. Voraussetzung hierfür ist die Einrichtung eines passwortgeschützten Zugangs. Dieser Zugang ist außerdem Voraussetzung zur Nutzung der Online-Partnerfirmen mit BSW-Vorteilen.

 

3.4. Die Barauszahlung von Vorteilen ist nicht möglich. Ist zum Zeitpunkt der vorgesehenen Auszahlung von Vorteilen kein Bankkonto des Teilnehmers bekannt, so kann keine Auszahlung erfolgen. Die erzielten Vorteile verbleiben in diesem Fall auf dem Vorteilskonto.

 

3.5. Bei Rückgängigmachung eines Kaufes, für den ein Vorteil gutgeschrieben wurde, erfolgt die Stornierung einer gewährten Gutschrift. Dies gilt auch, wenn ein Missbrauch der BSW-Karte vorliegt oder wenn durch das Personal der Partnerfirma Fehleingaben erfolgten. Ist der relevante Betrag bereits auf das Bankkonto des Teilnehmers überwiesen worden, kann die BSW GmbH von dem Teilnehmer eine Rückerstattung einfordern. Die BSW GmbH ist nach ihrer Wahl in solchen Fällen auch zu einer Verrechnung mit Guthaben auf dem Vorteilskonto berechtigt.

 

3.6. Mit der Teilnahmeerklärung erteilt der Teilnehmer seine Zustimmung zur Überweisung der Vorteile auf das von ihm angegebene Girokonto. Die Vorteile sind nicht auf Dritte übertragbar.

 

3.7. Können die dem Teilnehmer gewährten und auf dem Vorteilskonto gesammelten Vorteile nicht auf ein Bankkonto ausgezahlt werden, so verfallen sie nach einer Frist von 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Vorteilskonto und zwar jeweils zum Ende des Kalenderjahres.

 

4. Kartenverlust/-beschädigung

Bei Verlust oder Beschädigung der BSW-Vorteilskarte kann der Teilnehmer bei der BSW GmbH eine Ersatzkarte anfordern.

 

5. Haftungsausschluss

Bei Insolvenz einer Partnerfirma werden nur die Vorteile an die Teilnehmer ausgeschüttet, die uns durch die Partnerfirma zur Verfügung gestellt werden.

 

6. Datenschutz

6.1. Wir, die BSW Verbraucher-Service Beamten-Selbsthilfewerk GmbH, Josephsplatz 8, 95444 Bayreuth, sind mit unseren Dienstleistern, die personenbezogene Daten der Teilnehmer in unserem Auftrag verarbeiten, verantwortlich für den Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten. Sie erreichen uns und unseren Datenschutzbeauftragten unter dieser Anschrift BSW, Abteilung Datenschutz, Josephsplatz 8, 95444 Bayreuth oder per E-Mail unter datenschutzbeauftragter@BSW.de.

 

6.2. Ihre personenbezogenen Daten aus Ihrer Teilnahmeerklärung und unserer weiteren Kommunikation sowie Kaufdaten und Vorteilsbetrag bei Einsatz der BSW-Vorteilskarte verarbeiten wir zunächst gemäß Art. 6 Abs. 1 b der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Abwicklung von BSW-Vorteilsleistungen.

 

6.3. Darüber hinaus möchten wir Sie über interessante Angebote von BSW und der BSW-Vorteilspartner aus den Branchen Mode, Sport, Auto und Mobilität, Reisen und Freizeit, Haus und Garten, Heimwerken und Tierbedarf, Geldanlage und Kredite, Versicherungen und Steuern, Bausparen und Immobilien, Lotto und Klassenlotterie, Gesundheit und Beauty, Essen und Trinken, Aus- und Weiterbildung, Spielwaren, Lesen, Musik und Multimedia, informieren (BSW-News). Hierfür verarbeiten wir gemäß Art. 6 Abs.1 f DSGVO Ihre Daten außerdem für interne Zielgruppenanalysen und Postwerbung.

 

6.4. Mit Ihrer jederzeit widerruflichen Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) erhalten Sie die BSW-News per E-Mail. Gerne informieren wir Sie auch telefonisch über die BSW-News und/oder einmalig über die BSW-Vorteilsleistungen, in beiden Fällen nur mit Ihrer jederzeit widerruflichen Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG).


6.5. Ihre für die Teilnahme am BSW-Vorteilssystem relevanten Daten und die dazugehörigen Dokumente speichern wir für 10 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO), sonstige Handels- und Geschäftsbriefe für 6 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB). Ihre für Werbezwecke erhobenen Daten verarbeiten wir, bis Sie dem widersprechen oder Ihre Einwilligung widerrufen.


6.6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie hinsichtlich Ihrer Daten das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung aus Art. 21 DSGVO (siehe unten) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.


6.7. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutz- Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedsstaat ihres Aufenthaltsortes, ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.


6.8. Pflichtangaben sind entweder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, oder wir benötigen diese Daten für den Vertragsabschluss, die Erbringung der gewünschten Dienstleistung oder den angegebenen Zweck. Die Angabe der Daten liegt selbstverständlich auch bei den Pflichtangaben in Ihrem Ermessen. Eine Nichtangabe kann zur Folge haben, dass der Vertrag von uns nicht erfüllt bzw. die gewünschte Dienstleistung nicht erbracht oder der angegebene Zweck nicht erreicht werden kann.


6.9. Ihr Widerspruchsrecht: Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbezwecke wider-sprechen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen möchten, genügt jederzeit eine Nachricht an unseren Datenschutzbeauftragten per E-Mail unter datenschutzbeauftragter@BSW.de oder per Post unter BSW Abteilung Datenschutz Josephsplatz 8, 95444 Bayreuth. Dies gilt ebenso, wenn Sie aus Gründen die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen wollen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

 

6.10. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter www.bsw.de/datenschutz.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1. Die Teilnahme am BSW-Vorteilssystem wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen. Danach verlängert sie sich unbefristet.


7.2. Teilnehmer können die Teilnahme am BSW-Vorteilssystem mit einer Frist von einem Monat zum Ende des ersten Teilnahmejahres kündigen. Danach ist die Kündigung jeweils zum Ende eines Monats mit einer Frist von einem Monat möglich. Die Kündigung kann schriftlich, per E-Mail oder per Fax gegenüber der BSW GmbH erklärt werden. Der Teilnehmer erhält von der BSW GmbH eine schriftliche Kündigungsbestätigung.


7.3. Die BSW GmbH kann einem Teilnehmer ausschließlich aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei nachgewiesenem missbräuchlichem Einsatz der BSW-Vorteilskarte. Die Kündigung durch die BSW GmbH erfolgt schriftlich unter Angabe des Grundes.

 

7.4. Im Falle einer Kündigung durch den Teilnehmer wird mit Wirksamkeit der Kündigung das auf dem Vorteilskonto vorhandene Guthaben auf das Bankkonto des Teilnehmers über-wiesen, sofern der Betrag mindestens 3,00 € beträgt. Vorteile aus Kaufaktivitäten des Teilnehmers während seiner Teilnahme am BSW-Vorteilssystem werden dem Vorteilskonto gutgeschrieben und ausbezahlt, unabhängig vom Zeitpunkt der Abrechnung durch die Partnerfirma an die BSW GmbH. Ausgenommen von einer Auszahlung sind Vorteile, die durch einen nachgewiesenen missbräuchlichen Einsatz der BSW-Vorteilskarte erworben wurden.


7.5. Erfolgt die Beendigung der Teilnahme durch Kündigung der BSW GmbH aus wichtigem Grund, ist sie berechtigt, vorhandenes Vorteilsguthaben mit offenen Forderungen zu verrechnen.

 

7.6. Mit Beendigung der Teilnahme am BSW-Vorteilssystem ist der Teilnehmer nicht mehr berechtigt, die BSW-Vorteilskarte zu nutzen. Er verpflichtet sich, zu diesem Zeitpunkt die Karte unbrauchbar zu machen.

 

8. Änderungen der Teilnahmebedingungen

8.1. Die BSW GmbH behält sich vor, das Vorteilssystem unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter Wahrung seiner Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.

 

8.2 Die BSW GmbH behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung, zur Anpassung an rechtliche Veränderungen und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen der allgemeinen Teilnahmebedingungen werden durch Veröffentlichung auf unserer Homepage www.bsw.de sowie in den BSW-Medien bekannt gegeben.

 

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der BSW GmbH, Bayreuth.

 

Stand: 03/2022